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electro control süess gmbh

prüfung elektrischer geräte

Als Arbeitgeber sind Sie bereits heute verpflichtet Ihre Betriebsmittel fachgerecht in Stand zu halten. Die gesetzlichen Grundlagen findet man im Elektrizitätsgesetzt (EleG) und weiteren Verordnungen des Bundes, insbesondere in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Mit Inkrafttreten der EN-Norm EN 62638 wird die Prüfung verbindlich.

prüfen von elektrischen geräten

Täglich benutzen wir für unsere berufliche Tätigkeit elektrische Geräte.


unsere dienstleistung für ihre sicherheit