Als Arbeitgeber sind Sie bereits heute verpflichtet Ihre Betriebsmittel fachgerecht in Stand zu halten. Die gesetzlichen Grundlagen findet man im Elektrizitätsgesetzt (EleG) und weiteren Verordnungen des Bundes, insbesondere in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Mit Inkrafttreten der EN-Norm EN 62638 wird die Prüfung verbindlich.
prüfen von elektrischen geräten
Täglich benutzen wir für unsere berufliche Tätigkeit elektrische Geräte.
- Bei Benutzung mangelhafter Geräte kann es zu Unfällen kommen
- Mängel an elektrischen Betriebsmitteln sind optisch oft nicht erkennbar
- Durch eine periodische Überprüfung können Sie Unfälle und Betriebsausfälle weitgehend verhindern.
unsere dienstleistung für ihre sicherheit
- Durchführung der Geräteprüfung nach VDE 0701/0702, EN 62638
- Dokumentation der Messergebnisse
- Festsetzen der Prüfintervalle
- Kennzeichnung mit Prüfplakette
- Reparatur schadhafter Geräte